Warum Sie Ihr Tier unbedingt kennzeichnen sollten!
Übersicht:
- Der Tierschutzverein Kinzigtal unterstützt Kastrationen!
- Warum sollte ich meine Katze kastrieren lassen?
- Warum Sie Ihr Tier unbedingt kennzeichnen sollten
- Was es bedeutet, ein Zwergkaninchen zu adoptieren
- Was es bedeutet, ein Meerschweinchen zu adoptieren
- Was es bedeutet, einen Hund zu adoptieren
- Was es bedeutet, eine Katze zu adoptieren
- Verletztes Wildtier gefunden, was tun?
- Verletztes Haustier gefunden, wie helfe ich richtig?
- Hilfe! Vergiftetes Haustier oder Giftköder!
- Haustier vermisst: Das sollten Sie tun!
- Eine Katze ist Ihnen zugelaufen und Sie wissen nicht weiter?
- Hilfe! Wie helfe ich meinem Tier an Silvester?
Der Tierschutzverein Kinzigtal unterstützt Kastrationsaktionen
Wildlebende, unkastrierte Katzen vermehren sich rasant. Eine Kätzin kann zwei Mal pro Jahr Junge bekommen, im Schnitt 3 – 4 Babys pro Wurf. Die weiblichen Tiere können dann ab dem Alter von 6 Monaten wieder trächtig werden und ebenso zwei Mal pro Jahr 3 – 4 Junge werfen.
Rechnen Sie sich selbst aus, wie viele Katzen das in 10 Jahren sein werden.
Nicht alle Katzenjunge überleben die ersten Lebensmonate. Viele gehen elendig zu Grunde an Krankheiten wie Katzenschnupfen, FIV (Katzenaids) und FeLV (Leukose). Sie werden Opfer von Verkehrsunfällen und Beutegreifern wie Füchsen oder Raubvögeln.
Unkastrierte Kater streifen durch die Gegend, um rollige Weibchen zu finden und werden dabei in Revierkämpfe verwickelt. Durch Bisswunden, die sie dabei davontragen, werden tödliche Infektionskrankheiten übertragen. Außerdem werden auch sie auf Grund ihrer Streifzüge häufig Opfer des Straßenverkehrs.
Kastrierte Kätzinnen und Kater sind gesünder und deshalb gute Mäusefänger.
Wenn Sie an einer Fütterungsstelle wildlebende Katzen einfangen wollen, um sie dann kastrieren zu lassen unterstützt Sie gerne der Tierschutzverein Kinzigtal e. V. sowohl finanziell als auch logistisch.
Ebenso unterstützen wir Bauern, die auf Ihren Höfen die Katzenpopulation eindämmen möchten.
Bei Bedarf melden Sie sich bitte beim Tierschutzverein Kinzigtal e.V., damit wir zusammen die Art und den Umfang der Unterstützung besprechen können.
Nutzen Sie dafür bitte unsere Mobilfunknummer:
Kontakt:
Handy 0151 – 15619429
Warum sollte ich meine Katze kastrieren lassen?
Wir möchten ein Bewusstsein schaffen, wie wichtig es ist, dass jeder seine eigene Katze kastrieren lässt. Denn nur so kann die dramatische Anzahl der Katzen ohne ein liebevolles Zuhause langfristig reduziert werden.
Die Kastration von weiblichen und männlichen Katzen ist ein Routineeingriff und hat nicht nur Vorteile für die Eigene, sondern auch für die freilebenden Katzen. Denn nur so kann die dramatische Zahl der freilebenden Katzen langfristig reduziert werden.
Vorteile für Ihre Katze oder Ihren Kater:
- Katzen sind insgesamt ausgeglichener, zutraulicher, stressfreier und vor allem weniger aggressiv
- Kastrierte Freigänger haben ein kleineres Revier, das wiederum bedeutet eine geringere Gefahr von Unfällen und Kämpfen mit anderen Katzen
- Keine „Rolligkeits-Symptome“ bei weiblichen Katzen wie anhaltendes Schreien
- Kater unterlassen das Markieren in der Wohnung
- Kein ungewollter Nachwuchs
- Geschlechtsspezifische Krankheiten sind seltener oder ganz ausgeschlossen
- Lebenserwartung durchschnittlich höher als bei nichtkastrierten Tieren
- Das Risiko für Erkrankungen wie Krebs oder pathologische Veränderungen der Organe kann reduziert werden
- Die Verbreitung von gefährlichen Krankheiten wie FIV oder FeLV kann eingedämmt werden
Ständig neue Nachkommen!
Katzen werden bereits geschlechtsreif, bevor sie das erste Lebensjahr abgeschlossen haben, bei einigen Rassekatzen dauert es etwas länger. Eine weibliche Katze kann durchschnittlich zweimal pro Jahr werfen, wobei pro Wurf durchschnittlich zwischen 2 und 6 Kitten auf die Welt kommen. Bekommt eine Katze über einen Zeitraum von 10 Jahren circa 80 Junge, die sich im gleichen Tempo vermehren – und deren Junge ebenfalls und so weiter –, haben sich nach diesen 10 Jahren rechnerisch 240 Millionen Nachkommen gebildet.
Unerwünschte Katzenkinder werden oft ausgesetzt, getötet oder bestenfalls in Tierheime gebracht, die meist schon hoffnungslos überfüllt sind. Katzen und Kater zu kastrieren oder zu sterilisieren, ist also keine „Beschneidung“ ihrer tierischen Rechte, sondern eine wichtige Maßnahme zum Tierschutz.
Gefährliche Krankheiten
FIV (Felines Immundefizienz-Virus) und FeLV (Felines Leukosevirus) verbreitet sich auch auf dem Land immer mehr. Diese Krankheiten bedrohen nicht nur die heimatlosen oder wilden Katzen, sondern auch Freigängerkatzen aus Privathaushalten.
Zur Übertragung reicht schon ein kleiner Revierkampf mit einem Biss, Blut- oder Speichelkontakt. Die Krankheiten verlaufen tödlich, sind hoch ansteckend und bedeuten für die betroffenen Katzen die reinste Qual. Um die Ausbreitung der Krankheiten sind Kastrationen zwingend notwendig!
Wann sollte ich meine Katze kastrieren lassen?
Der richtige Zeitpunkt für die Sterilisation oder Kastration Ihrer Katze hängt von verschiedenen Faktoren ab, im Wesentlichen von ihrem individuellen Entwicklungsstand und der Rasse. Katzen sollten nicht viel später als mit dem Erreichen der Geschlechtsreife (etwa 6 – 8 Monate) kastriert werden. Häufig wird auch eine Frühkastration vorgenommen (mit 8 – 14 Wochen). Grundsätzlich gilt: Warten Sie nicht zu lange! Ein „leidenschaftliches Treffen“ Ihrer Freigänger-Katze mit einem nicht kastrierten Kater kann ausreichen, um Ihnen einen Wurf Katzenbabys zu bescheren.
Kastrieren oder Sterilisieren?
Beim Thema Katzenkastration und Katzensterilisation herrscht mitunter einige Verwirrung bei Katzenhaltern. Bezeichnen die beiden Begriffe das Gleiche? Ist Kastration für Kater gedacht und Sterilisation für weibliche Katzen? Und was genau passiert bei dem Eingriff eigentlich?
Sie können sowohl männliche als auch weibliche Katzen kastrieren oder sterilisieren lassen. Bei beiden Eingriffen geht es darum, die Tiere unfruchtbar zu machen, also ungewolltem Katzenkindersegen vorzubeugen.
Bei der Kastration werden die hormonproduzierenden Organe beziehungsweise Drüsen entfernt, bei Katern die Hoden, bei weiblichen Katzen die Eierstöcke. Es handelt sich um einen Standardeingriff, den Sie bei Ihrem Tierarzt erledigen lassen können. Bei männlichen Katzen werden die Hodensäcke mit kleinsten Einschnitten geöffnet, Samenleiter und Blutgefäße abgebunden und die Hoden abgetrennt. Bei einer Katze ist der Eingriff etwas aufwendiger, da die Bauchdecke geöffnet wird, um die Eierstöcke entfernen zu können.
Auch die Sterilisation macht Katzen unfruchtbar, indem die Samenleiter bei Katern und Eileiter bei Weibchen durchtrennt, oder abgebunden werden. Eine Befruchtung findet somit nicht mehr statt, allerdings ändert sich davon abgesehen nichts. Die Hormonproduktion und somit der Fortpflanzungstrieb bleiben erhalten.
Sie wissen von einer Kolonie, einem nichtkastrierten herrenlosen Tier oder benötigen Hilfe bei der Kastration von Hofkatzen?
Kontaktieren Sie uns unter der +49 151 15619429 oder schreiben Sie uns eine Mail an kontakt @tierschutzverein-kinzigtal.de – wir unterstützen Sie mit evt. Zuschüssen, Equipment oder beim Einfangen!
Es gibt für Tierschützer und Tierfreunde also nur eine Möglichkeit:
KASTRIEREN SIE IHRE KATZE – EGAL OB MÄNNLICH ODER WEIBLICH!!!
Quelle: Deutscher Tierschutzbund e.V. ; Vier-Pfoten
Warum Sie Ihr Tier unbedingt kennzeichnen sollten!
Für jedes Tier, in unserem Falle vor allem Katzen, ist eine Kennzeichnung und die Registrierung in einem Heimtierregister sehr empfehlenswert. Jeden Tag erreichen uns viele Such- oder Fundmeldungen und wenn dies passiert, lässt sich die Katze eindeutig identifizieren und zuordnen. Auch eine Aneignung eines fremden Tieres ist somit schwerer möglich, denn der Chip oder das Tattoo wäre auslesbar und ein Halter kann immer belegen um wessen Tier es sich handelt.
Wir Tierschutzvereine müssten zum Beispiel dann eine „eventuelle Fundkatze“ erst einmal mitnehmen, um dann bei Sichtung des eventuellen Halters festzustellen, dass es gar nicht das geliebte eigene Tier ist. In diesem Fall wurde vielleicht ein ebenfalls nicht gekennzeichnetes Tier aus seinem Gebiet mitgenommen und dem Halter des vermissten Tieres wurden bereits falsche Hoffnungen gemacht.
Für uns Tierschutzvereine ist es schlichtweg nicht möglich eine nicht-gekennzeichnete Katze zu identifizieren und gilt somit oft nicht als Fundtier, sondern als „herrenloses Tier“.
Kommt das scheinbar herrenlose Tier dann ins Tierheim, könnten wir das Tier nach ärztlichen Untersuchungen wieder weitervermitteln. Sollten wir also eine nicht-gekennzeichnete Katze bei uns aufnehmen und Diese wird weitervermittelt, befinden wir uns alle in einer rechtlichen Grauzone. Es wird sehr schwer für den eigentlichen Halter sein Tier wieder zu bekommen, selbst wenn er sicher ist, dass es seins ist.
Bei gekennzeichneten Tieren verhält sich dies ganz anders. Wir können als erstes, scheinbar recht unkompliziert, den Halter ausmachen und kontaktieren, das Tier wird abgeholt und jeder ist glücklich – WENN das Tier auch registriert wurde! Das heißt, zu einer Kennzeichnung gehört nicht nur die Kennzeichnung an sich, sondern auch die Registrierung.
Registrierung bei FINDEFIX:
Nach der erfolgreichen Kennzeichnung erfolgt die Registrierung. Durch die Registrierung bei einem Haustierregister, wie beispielsweise FINDEFIX oder TASSO, werden Tiere so unverwechselbar wie ein Fingerabdruck. Daher ist die Registrierung ein MUSS für jedes Haustier! Sie können die Registrierung selbst schnell und bequem von zuhause über eine Online-Registrierung erledigen. Die Registrierung hat den Vorteil, dass Sie sofort benachrichtigt werden wenn, im Falle eines Wegbleibens, Informationen über den Verbleib des Tieres erhalten wurden.
Sie haben Ihr Tier bei uns aus dem Tierheim? In der Regel ist es dann bereits gechipt und die Chipnummer befindet sich auf dem Abgabevertrag, den Sie bei Übergabe erhalten haben. Auf Wunsch übernehmen wir auch gerne die Registrierung für Sie.
Sollte ein Tier zwar gechipt jedoch nicht registriert sein, gelten Diese als „Fundsache“ und wir sind verpflichtet das Tier 6 Monate im Tierheim, oder bei Pflegestellen „aufzubewahren“, bevor es endgültig vermittelt werden darf. Zeit für Sie um Ihr Tier zu suchen! Dazu finden Sie Infos in einem anderen Blogbeitrag: https://www.tierschutzverein-kinzigtal.de/haustier-vermisst-das-sollten-sie-tun/
Welche Möglichkeit der Kennzeichnungen gibt es?
Im Prinzip gibt es drei Varianten, wie die Kennzeichnung einer Katze möglich ist:
- Tattoo im Ohr
Vor der Entwicklung von Mikrochips war die gängigste Form das Tätowieren im Ohr. Das wird zum Teil auch heute noch des Öfteren durchgeführt und hat den Vorteil, dass man einer Katze äußerlich ansieht, dass sie einen Halter hat. Viele Menschen wissen gar nicht, dass Katzen anhand eines Chips dem eigentlichen Halter zugeordnet werden können. Ein Nachteil ist, dass die Markierung mit der Zeit verblasst und keine eindeutige Zuweisung garantiert ist, denn Tätowierungen sind nicht einmalig.
- Mikrochip
Die gängigste Kennzeichnung einer Katze findet heute durch einen Mirkochip statt. Die Variante ist kurz und schmerzlos und identifiziert das Tier eindeutig ein Leben lang.
- Halsband
Eine weiter Möglichkeit wäre ein Halsband mit Anhänger, welcher die Telefonnummer des Halters enthält. Der Nachteil eines Halsbandes ist, dass Katzen sich damit verfangen und strangulieren können, denn Katzen sind sehr kletterfreudig und gehen auch durch die engsten Gänge. Außerdem kann das Halsband verloren gehen.
Positiver Nebeneffekt mit dem Mikrochip
Wer eine Katzenklappe mit Chiperkennung hat, kann dafür sorgen, dass nur die eigene gechippte Katze Einlass erhält. Bei allen anderen Katzen bleibt die Klappe zu, was bei lästigen Hausbesuchern äußerst angenehm ist. Denn sie können die eigene Katze einschüchtern, ihr Fressen fressen oder Markierungen in der Wohnung absetzen.
DIE KENNZEICHNUNG IHRES TIERES HAT SOMIT NUR VORTEILE UND DIES IS SCHON EIN GROßER BEITRAG, DEN JEDER FÜR DEN TIERSCHUTZ LEISTEN KANN.
Denn wenn jeder seine Katze registrieren lässt, lassen sich auch unkontrollierte Katzenvermehrung und somit die Verbreitung vieler Katzenkrankheiten reduzieren. Die rechtliche Grauzone bestünde nicht mehr und jede nicht gekennzeichnete Katze dürfte unmittelbar und ohne drohende, rechtliche Konsequenzen kastriert werden.
DANKE FÜR IHRE MITHILFE!
Was es bedeutet Zwergkaninchen zu adoptieren
Zwergkaninchen sind gesellige Tiere. Sie werden im Durchschnitt acht bis zehn Jahre alt. Sie sollten keinesfalls einzeln gehalten werden, sondern immer mit Artgenossen, wobei sich kastrierte Männchen mit Weibchen am besten verstehen.
Zwergkaninchen sind sehr bewegungsfreudig, weswegen eine Haltung in einem kleinen Käfig abzulehnen ist. Alternativ bietet sich die Haltung in einem kaninchensicheren Zimmer oder in einem großen, angemessen ausgestatteten Gehege im Freiland an.
Zwergkaninchen sind für Kinder nur bedingt geeignet, denn wie Meerschweinchen sind sie keine Kuscheltiere, sondern reine Beobachtungstiere, die in freier Natur fliehen, wenn Gefahr droht und oftmals keinen direkten Kontakt mit dem Menschen suchen.
Haltungskosten
- Lebenserwartung ca. 10 Jahre
- einmalige Kosten: Anschaffungspreis mindestens zwei Tiere à 25 Euro
- Basiskosten: Gehege, Napf, Wasserflasche, Häuschen, Spielzeug, Heuraufe, Buddelkiste, zusätzlich Freigehege (insgesamt 100 – 300 Euro)
- jährliche Kosten: Futter, Heu, Nagehölzer, Stroh, Einstreu, Parasitenbehandlung, Krallenschneiden, Zähne kontrollieren, Ersatz von Zubehör (insgesamt ca. 690 Euro)
- Sonderkosten: Tierarztbesuche bei Krankheiten oder Verletzung, Kastration (20-200 Euro)
Gesamtkosten: Für zwei 10 jährige Kaninchen mindestens: 7000 Euro
Quelle: Deutscher Tierschutzbund e.V.
Was es bedeutet Meerschweinchen zu adoptieren
Meerschweinchen sind gesellige, tagaktive Tiere. Sie können in der Wohnung gehalten werden, wenn ihre Unterkunft großzügig bemessen ist und ihnen täglich Auslauf gewährt wird. Eine reine Freilandhaltung ist ebenfalls möglich und artgerecht, wenn das Gehege entsprechend groß und angemessen ausgestattet ist. Als gesellige Tiere sollten Meerschweinchen mindestens zu zweit gehalten werden. Kaninchen können einen Artgenossen nicht ersetzen. Meerschweinchen erreichen ein Alter von sechs bis acht Jahren.
Für Kinder sind Meerschweinchen nur bedingt geeignet. Denn anders als Hund und Katze können sie sich, werden sie falsch angefasst, nicht wehren, sondern verfallen als wehrlose Beutetiere in eine Art Schreckstarre. Meerschweinchen sind keine Kuscheltiere, sondern reine Beobachtungstiere. Wer das akzeptiert, kann an den Tieren viel Freude haben.
Haltungskosten
- Lebenserwartung ca. 10 Jahre
- einmalige Kosten: Anschaffungspreis mindestens zwei Tiere à 25 Euro
- Basiskosten: Gehege, Napf, Wasserflasche, Häuschen, Spielzeug, Heuraufe, Buddelkiste, zusätzlich Freigehege (insgesamt 100 – 300 Euro)
- jährliche Kosten: Futter, Heu, Nagehölzer, Stroh, Einstreu, Parasitenbehandlung, Krallenschneiden, Zähne kontrollieren, Ersatz von Zubehör (insgesamt ca. 690 Euro)
- Sonderkosten: Tierarztbesuche bei Krankheiten oder Verletzung, Kastration (20-200 Euro)
Gesamtkosten: Für zwei 10 jährige Meerschweinchen mindestens: 7.000 Euro
Quelle: Deutscher Tierschutzbund e.V.
Was es bedeutet einen Hund zu adoptieren!
Hunde sind hochsoziale Lebewesen, die unter natürlichen Bedingungen (z. B. bei den australischen Wildhunden, den Dingos) ihr ganzes Leben in einem Rudel zubringen. Wer einen Hund halten möchte, muss sich darüber im Klaren sein, dass er Verantwortung für ein Lebewesen übernimmt, das ganz und gar von uns Menschen abhängig ist, das Aufmerksamkeit, Pflege, Fürsorge, Opferbereitschaft und Geduld benötigt.
Für die Haltung in einer Etagenwohnung sind eher kleinere Hunde geeignet. Ein großer Hund passt besser in ein Haus mit Garten. Doch ob Haus mit Garten oder Stadtwohnung, grundsätzlich gilt: Nur wer viel Zeit hat, sollte sich einen Hund anschaffen. Jeder Hund braucht viel Ansprache, eine gute und konsequente Erziehung und ausgiebige Spaziergänge. Darüber hinaus gibt es rassenspezifische Eigenschaften, die im täglichen Leben eine wichtige Rolle spielen.
Windhundrassen z. B. haben ein besonders ausgeprägtes Bewegungsbedürfnis. So genannte Jagdhundrassen wollen besonders beschäftigt sein und folgen ihrem Jagdinstinkt relativ leicht. Manche Rassen, wie etwa der Labrador Retriever, haben ein ausgeprägtes Schwimmbedürfnis. Mit einem Hund müssen alle Familienmitglieder zurechtkommen, und Kinder brauchen bei der Erziehung des Hundes die Hilfe der Erwachsenen, damit er sich harmonisch in die Familie eingliedert. Nicht alle Hunde sind für Familien mit Kindern gut geeignet. Wer sich genau informiert, welcher Hund zu einem passt, hat die besten Voraussetzungen, den richtigen Hund zu finden.
Haltungskosten
- Lebenserwartung: ca. 14 Jahre
- einmalige Kosten: Anschaffungspreis ca. 200 Euro (Tierheim) bis mehrere Tausend Euro (seltene Rasse, Hund vom Züchter)
- Basiskosten: Napf, Körbchen, Leine, Spielzeug (ca. 60 – 300 Euro Euro)
- jährliche Kosten: Hundesteuer, Haftpflichtversicherung, Futter, Impfung, mehrmalige Entwurmung, Parasitenbehandlung (je nach Größe 750 – 1200 Euro)
- Sonderkosten: Tierarztbesuche bei Krankheiten (kann sehr hohe Kosten verursachen!), Kastration, Hundeschule
Gesamtkosten: 14 jähriger Hund je nach Größe mindestens 12.000 bis 17.000 Euro!
Ist Ihr Hund registriert?
54 Prozent aller Hunde und Katzen in Deutschland sind nicht gekennzeichnet und registriert. Gehört Ihr Tier dazu? Dann lassen Sie es bei Ihrem Tierarzt kennzeichnen und registrieren Sie es ganz einfach online und kostenlos bei unserem Haustierregister FINDEFIX. So können wir Ihren Hund schnellstmöglich identifizieren, sollte er einmal verschwunden sein und ein Finder sich bei uns melden.
Eine gute Hundeschule finden
Ziel einer jeden Hundeschule muss es sein, fachlich fundiertes Wissen an den Hundehalter zu vermitteln und adäquate Hilfestellung bei Erziehungsfragen und Problemen zu geben. Erfahrungsgemäß können sich Hundeschulen hinsichtlich der Qualität und ihrer Erziehungs- und Ausbildungskonzepte sehr unterscheiden. Deshalb empfehlen wir jedem Interessenten, kritisch bei seiner Wahl zu sein und sich gegebenenfalls auch nicht zu scheuen, die Hundeschule zu wechseln. Der Hundehalter sollte sich im Vorfeld beim örtlichen Tierschutzverein oder bei anderen Hundebesitzern in seiner Region erkundigen, welchen Ruf die Hundeschule hat.
Wir appellieren an alle Hundebesitzer, die den Besuch einer Hundeschule erwägen, die Ausbilder und Ausbildungsmethoden vorab kritisch unter Gesichtspunkten des Tierschutzes zu betrachten. Grundsätzliche Ablehnung und negative Bewertung von tierschutzwidrigen Maßnahmen und die Verwendung tierschutzwidriger Hilfsmittel (Stachelhalsbänder, Teletakt etc.) sollte für die Hundeschule bei der Erziehung und Ausbildung der Hunde selbstverständlich sein.
Der Hundetrainer selbst sollte mindestens Folgendes in seinem Werdegang nachweisen können:
- mehrjährige praktische Erfahrung im Umgang mit Hunden
- fortlaufend Besuche von Weiterbildungsseminaren
Im Kinzigtal empfehlen wir gerne die Hundeschule Berthold Schmalz. Wir erfreuen uns über die jahrelange, gute Zusammenarbeit.
Quelle: Deutscher Tierschutzbund e.V.
Was es bedeutet eine Katze zu adoptieren
Ideale Heime für Katzen sind Gehöfte oder Einfamilienhäuser in einer verkehrsberuhigten Lage, wo die Tiere selbst entscheiden können, wann sie im Haus bleiben oder einen Ausflug machen wollen. Katzen, die keine Erfahrung mit Freiauslauf haben, können auch in einer katzengerecht gestalteten Stadtwohnung ohne Ausgang gehalten werden. Anders als ein Hund kann sich eine Katze lange und ausgiebig mit sich selbst beschäftigen.
Wenn eine Katze lange bewegungslos dasitzt, bedeutet das jedoch nicht, dass sie schläft. Vielmehr beobachtet sie ihre Umgebung aufmerksam, am liebsten an einem abwechslungsreichen Fensterplatz. Auch eine Katze braucht viel Ansprache.
Aber meist will sie selbst bestimmen, wann sie mit „ihrem” Menschen schmust oder spielt. Nur wer bereit ist, Streicheleinheiten dann auszuteilen, wenn sie eingefordert werden, und keinen Zwang ausübt, wenn die Katze ihre Ruhe haben will, ist für diese Hausgenossen geeignet.
Früher galt die Katze als typischer Einzelgänger, der gut allein sein kann und daher besonders für den Einpersonenhaushalt in Frage kommt. Heute ist bekannt, dass die Tiere untereinander sehr gesellig sind. Hat eine Katze Freilauf, kann sie Kontakt zu anderen Artgenossen aufnehmen. Ein reiner „Stubentiger” sollte möglichst nicht allein bleiben. In fast jedem Haushalt, der für eine Katze geeignet ist, lassen sich problemlos auch zwei halten.
Haltungskosten
- Lebenserwartung: ca. 16 Jahre
- einmalige Kosten: Anschaffungspreis ca. 100 Euro (Tierheim) bis 2000 Euro (Rassekatze, Katze vom Züchter)
- Basiskosten: Napf, Körbchen, Kratzbaum, Katzentoilette, Spielzeug, eventuell Balkonnetz, Katzentürchen, (insgesamt ca. 150 – 500 Euro)
- jährliche Kosten: Futter, Impfung, mehrmalige Entwurmung, Parasitenbehandlung, Einstreu Katzentoilette (insgesamt ca. 700 Euro)
- Sonderkosten: Tierarztbesuche bei Krankheiten und Verletzungen (kann sehr hohe Kosten verursachen!), Kastration
Gesamtkosten: 16-jährige Katzen mindestens 11.450 Euro
Quelle: Deutscher Tierschutzbund e.V.
Verletztes Wildtier gefunden – Was tun?
Haben Sie den Verdacht, dass ein gefundenes Tier krank oder verletzt ist, sollten Sie das Tier zunächst aus sicherer Entfernung beobachten – es sei denn Sie erkennen, dass akute Gefahr im Verzug ist. Nicht immer braucht ein Tier die Hilfe der Menschen. Nur verwaiste Jungtiere, verletzte oder kranke Tiere sind wirklich hilfsbedürftig.
Sind Sie in die Situation geraten, rasch Hilfe für verwaiste Wildtiere finden zu müssen, empfiehlt es sich, zunächst Kontakt zum örtlichen Tierschutzverein aufzunehmen. Auch wenn dieser selber keine Aufnahmemöglichkeit haben sollte, können die Mitarbeiter doch meist gute Pflegeadressen oder Auffangstationen in der Nähe vermitteln.
Auch die örtliche Naturschutzbehörde kann mit geeigneten Adressen weiterhelfen.
Dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zufolge ist es generell verboten, Tiere der besonders geschützten Arten – dazu zählen beispielsweise Vögel, Igel oder Eichhörnchen – der Natur zu entnehmen. Paragraph 45 (5) BNatSchG zufolge ist es allerdings zulässig, kranke oder verletzte Tiere vorübergehend aufzunehmen um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich wieder in die Freiheit zu entlassen, sobald sie sich dort selbständig erhalten können. Im Übrigen sind sie an die zuständige Untere Naturschutzbehörde abzugeben. Handelt es sich um Tiere der streng geschützten Arten, ist die Aufnahme des Tieres unverzüglich der Unteren Naturschutzbehörde zu melden. Informationen zum Schutzstatus stehen auf der Website www.wisia.de.
Nicht nur der Fund einer streng geschützten Wildtierart muss gemeldet werden. Wenn Sie ein verletztes oder verlassenes Wildschwein, einen Fuchs, einen Hasen, ein Reh oder ein anderes dem Jagdrecht unterliegendes Tier finden, müssen Sie die Jagdbehörde oder den zuständigen Jagdpächter verständigen.
Ein Wildtier wurde angefahren
Viele Tiere verunglücken im Straßenverkehr. Während kleine Wildtiere wie Igel oder Kröten meist tot aufgefunden werden, liegen größere Tiere wie Rehe oder Füchse nicht selten verletzt am Straßenrand.
Als Fahrzeugführer ist es Ihre ethische und gesetzliche Verpflichtung, sich um ein angefahrenes Tier zu kümmern und noch vor Ort die Polizei zu rufen.
Auch wenn Sie den Unfall nicht selbst verursacht haben, sollten Sie nicht wegschauen, sondern handeln. Ein häufiges Motiv, einem Tier nicht zu helfen, ist die eigene Hilflosigkeit. Der Fahrzeugführer, der ein Tier findet oder selbst ein Tier angefahren hat, weiß nicht, was er tun soll.
Deshalb geben wir Tipps, wie Sie vorgehen sollten:
- Bewahren Sie Ruhe! Panik hilft dem Tier nicht.
- Sichern Sie die Unfallstelle ab, damit kein anderes Fahrzeug in die Unfallstelle hineinfährt (Warndreieck, Warnblinker, Warnweste).
- Rufen Sie die Polizei an und machen Sie Angaben zur Unfallstelle. Wichtig: Verlassen Sie die Unfallstelle nicht, bis die Rettungskräfte oder der Jagdausübungsberechtigte tatsächlich eingetroffen sind und teilen Sie dies den Rettungskräften bei Ihrem ersten Anruf gleich mit. Damit schließen Sie aus, dass das Tier womöglich stundenlang an der Unfallstelle liegen bleibt. Sollte auch nach einer halben Stunde noch niemand am Unfallort eingetroffen sein, rufen Sie erneut bei den Rettungskräften an. Stellen Sie sicher, dass wirklich jemand in angemessener Zeit an der Unfallstelle eintrifft.
- Bei verletzten Füchsen oder Rehen: Halten Sie Abstand zu den Tieren, bis professionelle Hilfe eintrifft. Verletzte Füchse oder Rehe können sehr wehrhaft und unberechenbar sein und den Finder ggf. gefährden.
Quelle: Deutscher Tierschutzbund e.V.
Verletztes Haustier gefunden – Wie helfe ich richtig?
Als Fahrzeugführer ist es Ihre ethische und gesetzliche Verpflichtung, sich um ein angefahrenes Tier zu kümmern und noch vor Ort die Polizei zu rufen.
Auch wenn Sie den Unfall nicht selbst verursacht haben und ein verletztes Tier auf der Straße entdecken, sollten Sie nicht wegschauen, sondern handeln. Ein häufiges Motiv, einem Tier nicht zu helfen, ist die eigene Hilflosigkeit. Der Fahrzeugführer, der ein Tier findet oder selbst ein Tier angefahren hat, weiß nicht, was er tun soll.
Deshalb geben wir Ihnen einige Tipps, wie Sie vorgehen sollten:
- Bewahren Sie Ruhe! Panik hilft dem Tier nicht.
- Sichern Sie die Unfallstelle ab, damit kein anderes Fahrzeug in die Unfallstelle hineinfährt (Warndreieck, Warnblinker, Warnweste).
- Breiten Sie eine Decke aus und legen Sie das Tier vorsichtig darauf.
- Ist das Tier bei Bewusstein, halten Sie es mit einer Hand an der Nackenhaut fest und legen Sie die andere Hand unter das Tier. Mit dem Griff in den Nacken vermeiden Sie Abwehrreaktionen des Tieres.
- Ist das Tier ohne Bewusstsein, greifen Sie mit beiden Hände unter den Körper des Tieres, achten Sie darauf, den Kopf zu stützen und legen Sie das Tier vorsichtig auf die Decke.
Sie können nach dem ABC-Schemavorgehen (bei Hunden und Katzen):- Atemwege frei machen: Lagern Sie die Zunge des Tieres vorsichtig aus dem Maul vor und entfernen Sie ggf. Fremdkörper aus der Maulhöhle.
- Beatmen: Sie können das Tier auch durch eine Mund-zu-Nase-Technik beatmen (8-12 mal pro Minute bei Hund und Katze über ein oder beide Nasenlöcher). Ziehen Sie dazu die Zunge zwischen den Zähnen nach außen und halten Sie die Schnauze geschlossen. Zum eigenen „Schutz“ können Sie auch ein leichtes Tuch darüber halten. Ob die Beatmung erfolgreich war, sehen Sie, wenn sich der Brustkorb hebt und senkt.
- Compression (Kompression/Druck): Schlägt das Herz des Tieres nicht mehr, beginnen Sie sofort mit einer Herzdruckmassage in mit einem Rhythmus von 60-80 Kompressionen pro Minute. Nach jeweils 10-15 Kompressionen können Sie das Tier ein- bis zweimal beatmen. Bei kleineren Hunde und Katzen können Sie den Brustkorb mit einer Hand komprimieren, bei größeren Hunden in Seitenlage auf einem ebenen und stabilen Untergrund.
- Rufen Sie die Polizei: Bitten Sie darum, sofort die Adresse des nächstgelegenen diensthabenden Tierarztes oder einer Tierklinik für Sie herauszusuchen. Tierkliniken sind 24 Stunden am Tag erreichbar.
- Rufen Sie oder die Polizei sofort bei einem Tierarzt oder einer Tierklinik an. Bringen Sie oder evtl. die Polizei das Tier dort vorbei. Die berufliche Ethik verpflichtet den Tierarzt, lebenserhaltende Maßnahmen einzuleiten.
Kosten: Tierarztrechnung geht zunächst an den Helfer/Finder, der das Tier beim Tierarzt vorgestellt hat. Der Halter des Tieres schuldet dem Finder aber einen Aufwendungsersatz, denn eine Behandlung liegt im Interesse des Halters, der sich nicht seiner Verantwortung entziehen kann. Diese gesetzlicher Pflicht des Eigentümers ergibt sich aus § 2 Nr. 1 TierSchG in Verbindung mit § 13 StGB (Garantenpflicht des Eigentümers). Handelt es sich um ein Fundtier, das angefahren worden ist und hat die Kommune, in der das Tier angefahren worden ist, einen Pauschalvertrag zur Fundtieraufnahme mit dem Tierschutzverein geschlossen, dann kann der Tierarzt, seine Rechnung direkt dem Tierheim stellen, wenn vor Ort mangels Chip oder Tätowierung kein privater Eigentümer festgestellt werden kann. Dann muss der Finder die Kosten nicht selbst tragen.
Quelle: Deutscher Tierschutzbund e.V.
Hilfe – Vergiftetes Haustier oder Giftköder!!
Tierbesitzer führen unspezifische Erkrankungen Ihres Tieres oft auf Vergiftungen zurück. Häufig kann diese Vermutung allerdings durch den Tierarzt nicht bestätigt werden. Aber die wenigstens Tierpatienten einer Tierarztpraxis erkranken bzw. versterben in Folge von Vergiftungen. Dennoch sollten Tierhalter wachsam sein und mögliche Gefahrenquellen meiden.
Das ist giftig für Ihr Tier
- Rattengift
- Pflanzen
- Frostschutzmittel
- Xylitol (z. B. in zuckerfreien Kaugummis)
- Schmerzmittel (z. B. Aspirin)
- Theobromin und Coffein
- Reiningungsmittel
War es etwa ein Giftköder?
Leider lauern im Öfter Gefahren im Gebüsch oder entlang von Spazierwegen, denn immer öfter werden Giftköder ausgelegt. Die Aufnahme kann für Ihr Tier im schlimmsten Falle tödlich sein.
Jeder Halter sollte sich über die Gefahren, die von Giftködern ausgehen, bewusst sein und im Alltag Vorkehrungen treffen, um sein Tier zu schützen. Dazu gehören unter anderem vorausschauendes und aufmerksames Verhalten. Am besten absolvieren sie einen Erste-Hilfe-Kurs für Hundehalter. Viele Hundeschulen, darunter auch die Hundeschule von Berthold Schmalz in Steinach, bieten Kurse an wie Sie Ihrem Hund beibringen können nicht alles in den Mund zu nehmen was er finden kann.
Typische Giftköder sind:
- Hackbällchen gespickt mit scharfen Gegenständen wie Rasierklingen, Scherben
- Fleischbällchen mit Rattengift
- Schneckenkorn
Typische Verstecke der Köder:
- Gebüsch
- Hundeauslaufgebiete
- Entlang von Spazierwegen
Wie kann ich meinen Hund vor Giftködern schützen?
- Gebiete mit Giftköderwarnung meiden (Informationen z.B. über Aushänge, in Social Media-Gruppen oder Giftköder-Warn-Apps beachten)
- vorausschauend sein und den Hund beschäftigen
- Futter selbst dabeihaben damit er nicht auf Futtersuche geht
- mit dem Hund üben, nicht jedes Futter aufzunehmen
- wenn notwendig, einen Maulkorb aufsetzen
Maßnahmen bei Verdacht auf Vergiftungen
Besteht der Verdacht auf eine Vergiftung, muss SOFORT der Tierarzt aufgesucht werden. Ist das Tier ohne Bewusstsein, schwebt es in Lebensgefahr und muss unverzüglich zum nächst gelegenen Kleintierarzt oder in eine nahe gelegene Tierklinik gebracht werden.
Damit der Tierarzt die richtige Behandlung einleiten kann, ist er auf folgende Hinweise angewiesen:
- verdächtige Giftquelle (wenn möglich auch die Verpackung, ev. Beipackzettel) in die Praxis mitbringen,
- Produktbeschreibung des Giftes
- Zeitpunkt der Giftaufnahme
- Menge der Giftaufnahme
- Weg der Giftaufnahme (oral, über die Haut, eingeatmet)
- angefressenes oder erbrochenes Material (in einem Plastiksack verpackt)
Hilfreich sind auch folgende Angaben:
- Was wurde gefüttert / gefressen?
- Hatte das erkrankte Tier Zugang zu giftigen Pflanzen?
- Hatte das Tier Zugang zu Insektiziden, Rodentiziden, Herbiziden oder wurde in seinem Aufenthaltsbereich oder der näheren Umgebung eine Schädlings- oder Unkrautbekämpfung durchgeführt?
- Wurde es in letzter Zeit einer Ekto- oder Endoparasitenbehandlung unterzogen?
- Wurden Medikamente verabreicht?
- Wurde in der Umgebung des Tieres etwas verändert (Bauarbeiten im Haus oder Garten, neue Einrichtungen, neues Zubehör, z.B. Hundedecke)?
Erste lebenserhaltende Maßnahmen:
- Atemwege freihalten: Maulhöhle von Schleim und Erbochenen befreien, Zunge herauslagern
- Bei Krämpfen Hund beruhigen und Gegenstände entfernen, an denen er sich verletzten kann
- Bei Atemstillstand: Herzdruckmassage (Hund seitlich lagern und linke Brustwand rhythmisch komprimieren)
Der Tierbesitzer sollte kein Erbrechen auslösen, da das Tier ersticken könnte. Er sollte auch nicht versuchen, dem Tier Milch, Eiweiß oder pflanzliche Öle zu verabreichen.
Er kann versuchen, das Fell, die Haut, die Schleimhäute und Augen des Tieres mit lauwarmem Leitungswasser zu waschen (Handschuhe benutzen!). Trockene Pulver können mit dem Staubsauger entfernt werden.
Zusätzliche Maßnahmen durch den Halter sind nur dann sinnvoll, wenn er genau weiß, welche Giftstoffe sein Tier aufgenommen hat. Es ist zunächst immer der Rat eines Tierarztes einzuholen!
Was unternehme Sie nach dem Tierarzt und festzustellen war, dass es ein ausgelegter Giftköder war?
Es ist wichtig die Bevölkerung schnellstmöglich zu warnen, jedoch keine Panik zu verursachen. Erst einmal muss sicher festgestellt worden sein, dass es sich um einen bewusst ausgelegten Giftköder handelt. Sollte dies der Fall sein, bringen Sie den Vorfall unverzüglich zur Anzeige bei der zuständigen Polizeibehörde. Um keine Panik oder gar Selbstjustiz zu verbreiten, können Tierschutzvereine erst auf sichere Sachlage mit Beweisen die Bevölkerung von einem Giftköder in Kenntnis setzen – und auch nur nach Anzeige bei der Polizei und deren Mitteilung.
Geben Sie Ihren Nachbarn und vielleicht befreundeten Gassigehern Bescheid, dass diese gewarnt sind. Gerne können Sie auch den zuständigen Tierschutzverein oder Tierheim kontaktieren. Diese sprechen dann mit der Polizei das weitere Vorgehen ab! Immer öfter möchten Tierhalter den Übeltäter auf eigene Faust finden. Oft ist es auch nicht ratsam alles unmittelbar zu veröffentlichen, da der Täter dann gewarnt ist – Überlassen Sie diese Beurteilung den Profis!!!
Quelle: Deutscher Tierschutzbund e.V., VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz
Haustier vermisst? Das sollten Sie tun!
Ihr Haustier ist verschwunden?
Durch die Kennzeichnung mit einem Chip oder Tattoo und einer Registrierung bei unserem Haustierregister wie beispielsweise FINDEFIX werden Tiere so unverwechselbar wie ein Fingerabdruck. Daher ist die Registrierung ein MUSS für jedes Haustier!!
Meldung bei FINDEFIX:
- 24-Stunden-Service-Telefon: rufen Sie bitte FINDEFIX, das Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes, an unter 0228-60496-35 oder senden Sie uns eine E-Mail.
- oder verwenden Sie das Online-Formular für die Vermisstenmeldung.
Rufen Sie uns bitte auch dann an, wenn Sie Ihr Tier nicht bei FINDEFIX, sondern bei einem anderen Register haben eintragen lassen. Die Daten werden für sie abgeglichen. Selbstverständlich werden Sie sofort benachrichtigt, wenn über den Verbleib Ihres Tieres Informationen erhalten werden.
Sollte Ihr Tier sich bei Ihnen wieder einfinden, so geben Sie uns bitte Bescheid, damit wir unsere Suchaktivitäten einstellen und uns mit Ihnen freuen können.
Meldung bei umliegenden Tierheimen:
- Melden Sie Ihre Suchmeldung auch unbedingt bei dem umliegenden Tierheim(im Umkreis von bis zu 50 km) und fragen Sie, ob dort ein Tier abgegeben wurde. Auch der Tierschutzverein Kinzigtal e.V hilft Ihnen gerne bei der Suche nach Ihrem Tier. Möglicherweise ist es bei uns ja sogar bereits als “gefunden” gemeldet worden? Gerne werden wir auch auf unseren Sozialen Median (Facebook und Instagram) eine Suchmeldung posten.
Sie können auf unserer Homepage unter folgendem Link auch Ihr Tier als VERMISST melden:
https://www.tierschutzverein-kinzigtal.de/tiere/post-a-job/
Fragen Sie zudem nach bei der Polizei oder Tierärzten in der Umgebung.
Hängen Sie Suchzettel – am besten mit Foto – überall dort aus, wo sich Menschen begegnen
- in Schaufenstern von Geschäften
- an Schwarzen Brettern in Supermärkten etc.
- fragen Sie auch Ihren Tierarzt, ob Sie einen Aushang platzieren dürfen – am besten mit Foto
- Hier im Bereich von HITRADIO OHR können Sie dort auch eine Suchanzeige schalten:
https://www.hitradio-ohr.de/news/tiersuchservice
Wir drücken Ihnen die Daumen und setzen alle uns zur Verfügung stehenden Hebel in Bewegung, damit Sie Ihren Liebling bald wieder bei sich haben.
Tier gefunden?
Sie haben ein Tier gefunden? Melden Sie den Fund bitte bei der Polizei und wenden Sie sich an den Tierschutzverein in Ihrer Nähe. Dort nimmt man das Tier gerne auf oder fängt es ein, wenn es sich versteckt oder vor Ihnen wegläuft.
Wenn das Tier durch Mikro-Chip oder Tätowierung unverwechselbar gekennzeichnet ist, setzen Sie sich bitte mit unserem Haustierregister FINDEFIX in Verbindung. Dort wird geprüft, ob das Tier als vermisst gemeldet ist. Das ist der schnellste Weg, um den Besitzer zu ermitteln.
Unzählige Hunde und vor allem Katzen verschwinden jedes Jahr, ohne dass ihre Besitzer je erfahren, was mit ihnen passiert ist. Immer wieder kommt dann der Verdacht auf, die Tiere seien gestohlen worden. Wenn Sie verdächtige Beobachtungen machen, informieren Sie daher bitte umgehend die örtliche Polizeidienststelle.
Um Strafanzeige erstatten zu können, ist diese jedoch auf juristisch verwertbares Beweismaterial angewiesen.
Dazu gehören
- Fotos oder Videoaufnahmen, die die Beobachtung deutlich dokumentieren,
- schriftliche Beobachtungsprotokolle, in denen Datum und Uhrzeit einer Beobachtung angegeben sind,
- Autokennzeichen,
- konkreten Angaben über beobachtete Personen und, wenn möglich,
- weitere Zeugenaussagen sowie die ladungsfähigen Anschriften der verfügbaren Zeugen. Um sicher gehen zu können, dass die Personen, die einen Tierdiebstahl beobachtet haben, auch tatsächlich bereit sind, der Staatsanwaltschaft im Falle eines Verfahrens als Zeuge für Auskünfte zur Verfügung zu stehen, sollte von ihnen eine schriftliche Einverständniserklärung vorliegen. Sie können ihr Einverständnis auch dadurch erklären, dass sie Ihre Beobachtung in Form einer eidesstattlichen Versicherung formulieren.
Quelle: Deutscher Tierschutzbund e.V.
Eine Katze zugelaufen und Sie wissen nicht wem sie gehört?
Sie haben eine Katze gefunden und wissen Sie nicht wohin sie gehört? Wie Sie sich richtig verhalten und was Sie besser unterlassen sollten werden wir Ihnen nun erklären.
Heimatlos oder Nachbarskatze?
Freigänger streunern gerne durch die Gegend. Und so kennt es jeder ab und an mal eine Katze auf dem Grundstück oder in der näheren Umgebung zu haben. Ist die Katze öfters bei Ihnen, so ist es sehr wahrscheinlich, dass es sich um eine Nachbarskatze auf ihrer täglichen Runde handelt.
Was tun, wenn die Katze rein möchte?
Wenn die Katze vor Ihrer Balkon- oder Terrassentür sitzt und darauf hofft, hereingelassen zu werden, heißt das nicht, dass sie nicht woanders bereits ein Zuhause hat. Manche Katzen sind extrem neugierig und möchten am liebsten alles erkunden – gerne auch mal die Häuser und Wohnungen der Nachbarschaft. Schließlich könnten sie ja eine Extraportion Futter erhalten.
Bitte nicht füttern!!!
Auch wenn die Katze noch so flehentlich schaut und noch so süß ist – geben Sie einer fremden Katze nicht einfach Futter! In den meisten Fällen handelt es sich um die Nachbarskatze, die sehr wohl gefüttert wird und der Sie eher schaden würden. Manche Katzen neigen zu Übergewicht oder haben Unverträglichkeiten und dürfen daher nur spezielles Katzenfutter fressen. Zudem sind Katzen in den meisten Fällen nicht sonderlich loyal und bleiben dort wo es das Beste und Meiste gibt – in dem Fall würden sie immer wieder kommen und damit irgendwann vielleicht nicht mehr nach Hause gehen. Wenn Sie dem neugierigen Gast trotzdem etwas Gutes tun möchten, können Sie ihm allenfalls eine Schale mit Wasser (bitte keine Milch!) hinstellen.
Woran erkennen Sie nun ob die Katze vermisst werden würde?
Ist eine Katze sichtbar ungepflegt und abgemagert? Sie könnte sehr alt oder krank sein, aber in Behandlung! Andersherum könnte eine gepflegte Katze ausgesetzt worden sein und daher hungrig.
Eindeutige Zeichen, einem Halsband mit Name und Adresseauf dass Besitzer besser verzichten aufgrund der Verletzungsgefahr, gibt es leider nicht.
Ein paar Anhaltspunkte gibt es jedoch:
- Sie hat eine Tätowierung im Ohr
- Sie hat einen Microchip unter der Haut (Dies kann ein Tierarzt oder Tierschutzverein feststellen)
- Die Katze sieht gesund und gut ernährt aus.
- Das Fell, die Augen, Ohren und Krallen sind sauber und gepflegt
- Hier deutet schon einiges darauf hin, das die Katze ein zu Hause hat!
- Die Katze wirkt verschüchtert, ängstlich oder aggressiv.
- Die Katze ist dünn und abgemagert.
- Ihr Fell wirkt ungepflegt
- Sie ist möglicherweise mit Parasiten
- Hier spricht einiges für eine Heimatlose Katze
Oder doch ausgesetzt?
Eine Katze, die ausgesetzt wurde, wirkt auf den ersten Blick wie eine Katze welches ein zu Hause hat. Nicht immer wird die Katze mitten in der Natur, auf einem Rast- oder Parkplatz oder möglicherweise sogar in einem Karton oder einer Transportbox ausgesetzt – dann wäre es ja eindeutig!
Welche Schritte unternehme ich bei dem Fund, wie es mir schein, heimatlosen Katze?
Wenn Sie eine scheinbar heimatlose Katze überlegen Sie erst einmal, ob Sie die Situation wirklich richtig einschätzen. Ist es vielleicht doch nur eine unbekannte Nachbarskatze? Kommen Sie zu dem Schluss, dass die Katze tatsächlich Hilfe braucht, sollten Sie der Katze helfen.
Ist die Katze verletzt?
Wenn Sie eine Katze finden, sollten Sie zunächst einmal kontrollieren, ob sie wohlauf ist und keine schwere Verletzung trägt. Bei einer Verletzung, sollte das Tier unverzüglich zum Tierarzt gebracht werden. Entscheiden Sie sich dafür, die Katze selbst zum Tierarzt zu bringen, ziehen Sie bitte Handschuhe an. Verletzte Tiere könnten aus Angst aggressiv reagieren und sich wehren. Wirkt die Katze ungepflegt und weist das Fell bereits kahle Stellen auf, kann sie außerdem von Parasiten befallen sein, die auch gefährlich werden können. Sollten Sie sich dem Tier nicht direkt selbst annehmen wollen, kontaktieren Sie bitte die nächste Tierklinik, den nächsten Tierschutzverein oder einfach die Polizei.
Hat die Katze möglicherweise Junge bekommen?
Bevor Sie die Katze vom Fundort entfernen, sollten Sie unbedingt prüfen, ob es sich um ein Muttertier handelt. In diesem Fall sollten Sie die Mutter und ihre Jungen unbedingt dort lassen!!! Wenn Sie das Gefühl haben, die Katze braucht Hilfe oder hat kein Zuhause, in das sie mit ihren Jungen zurückkehren kann, kontaktieren Sie bitte die nächste Tierklinik, den nächsten Tierschutzverein oder einfach die Polizei.
Wie finde ich den Besitzer der Katze?
Ist Ihnen die Katze zuhause zugelaufen, erkundigen Sie sich erst einmal bei den Nachbarn ob die Katze bekannt ist. Häufig kann auf diese Weise schnell herausgefunden werden, ob es sich wirklich um einen Streuner oder eben die Nachbarskatze handelt die vielleicht noch recht neu vor Ort ist. Im nächsten Schritt bringen Sie die Katze zum Tierarzt, oder kontaktieren den ortsansässigen Tierschutzverein. Dort kann die Katze auf eine Kennzeichnung überprüft werden. Die meisten Kommunen haben Fundtierverträge mit den Tierheimen in der Region. Diese Tierheime sind verpflichtet die „Fundsache“, unter die das Tier nun mal fällt, 6 Monate „aufzubewahren“ und/oder für eine artgerechte Pflege und Unterbringung zu sorgen. Sollte sich kein Halter melden, wird das Tier in der Regel nach 6 Monaten weitervermittelt. Sollten Sie nicht wissen ob es ein Tierheim gibt, melden Sie es beim Ordnungsamt oder der Polizei, die geben Ihnen entsprechende Infos.
Sie können sich auch selbst erst einmal auf Suchportalen im Internet informieren ob das Tier vielleicht bereits als „Vermisst“ gemeldet wurde. Die großen Portale sind zum Beispiel FINDEFIX oder TASSO. Da können Sie auch ein entlaufenes oder zugelaufenes Haustier melden können. Natürlich eignen sich auch soziale Netzwerke, wie Facebook oder Instagram, zur Aufgabe einer Suchmeldung. Dies übernehmen aber inzwischen auch die Tierschutzvereine oder Tierheime.
Muss ich die gefundene Katze melden?
Wenn sie die Katze einfach mit nach Hause nehmen oder behalten, können Sie sich damit unter Umständen sogar strafbar machen, so dass später Schadensersatzansprüche auf Sie zukommen können. Sind Sie sich sicher, dass die gefundene Katze ausgesetzt wurde oder nicht nach Hause findet, dürfen Sie sie aber vorübergehend aufnehmen.
Wichtig ist, dass Sie ihren Fund unverzüglich der zuständigen Behörde melden. Tierschutzvereine, Tierheime oder auch das Ordnungsamt sind die entsprechenden Anlaufstellen zur Meldung.
Eine Vorstellung der gefundenen Katze beim Tierarzt ist in jedem Fall ratsam. Nicht nur, um einen möglichen Parasitenbefall oder eine andere Erkrankung bzw. Verletzung auszuschließen, sondern auch, um den Besitzer der Katze herauszufinden. Die meisten registrierten Katzen sind gechipt. In vielen Fällen können Tierärzte oder Tierheime anhand der registrierten Nummer den Halter schnell ausfindig machen.
Wann darf ich eine zugelaufene Katze behalten?
Haben Sie sich dafür entschieden, die Katze vorübergehend bei Ihnen zuhause zu pflegen, sollten Sie sich außerdem im Klaren sein, dass Sie die zugelaufene Katze wieder abgeben müssen, sobald sich ihr rechtmäßiger Besitzer meldet. Sollte sich nach einem halben Jahr (6 Monate ab Meldetermin bei der zuständigen Behörde) immer noch kein Halter gemeldet haben, dürfen Sie die Katze rechtmäßig behalten.
Quelle: Deutscher Tierschutzbund e.V.; Zooplus.de
Hilfe, wie helfe ich meinem Tier an Silvester?
Was macht ein Silvester-Feuerwerk mit den Tieren?
Warum finden es einige gar nicht schlimm, oder sogar interessant, und andere erleben es in Panik?
Was, außer die Knallerei ganz zu lassen, können wir für unsere Haustiere tun, um ihnen diese Nacht so erträglich wie möglich zu gestalten?
Erst einmal ist verständlich, dass dieser außergewöhnliche Lärm Angst macht. Ein Tier versteht den Grund dieses Spektakels nicht. Wie oft habe ich mir gewünscht, meinem Hund wie einem Kind erklären zu können, dass es nur Spaß ist und bald vorbeigeht. Das funktioniert leider nicht.
Aber durch unser Verhalten können wir versuchen es zu vermitteln.
Wenn wir es schaffen, dem Tier Gelassenheit zu vermitteln, also selbst ruhig bleiben, orientiert sich das Tier an uns und kann verstehen, dass die Situation okay ist.
Bei uns half der Trick “mit dem Gähnen”.
Gähnen signalisiert Hunden, dass die Situation in Ordnung ist und wirkt sich beruhigend aus. Es hat tatsächlich funktioniert. Wir standen am geschlossenen Fenster, haben das Mitternachtsfeuerwerk angeschaut und gegähnt wie die Weltmeister. Unsere Hündin hat uns beobachtet und wurde tatsächlich ruhig. Das erstmal Mal seit Jahren!
Wir mussten über unser ständiges Gähnen schließlich so lachen, dass dadurch die ganze Situation lustig und aufgelockert wurde.
Manche Hunde bringen Sicherheit und Vertrauen in seine Menschen einfach von Natur aus mit. Andere sind eher „Angsthasen”. Das ist wie bei uns Menschen auch.
Manche kommen aus dem Tierschutz und konnten nie erfahren, dass sie sich auf Menschen verlassen können. Wenn die Bindung zum Halter nicht ganz gefestigt ist, fühlt sich das Tier alleine mit seiner Angst, obwohl der Mensch dabei ist. Da hilft nur Geduld und an der Bindung arbeiten.
Sicher haben Sie auch schon einiges über dieses Thema gelesen oder gehört.
So gilt zum Beispiel als erstes, die Wohnung abzuschotten um den Lärm und das Licht der Raketen so gut es geht draußen zu lassen. Also Rollläden runter.
Viele empfehlen, den Fernseher laut laufen zu lassen, um den Lärm von draußen übertönen.
Meine Erfahrungen sind anders.
Der laute Geräuschpegel des TV trägt nicht zur Entspannung bei und kann die Knallerei nicht übertönen.
Da empfiehlt es sich eher, eine spezielle Beruhigungsmusik für Hunde in Zimmerlautstärke laufen zu lassen.
Diese findet sich zum Beispiel bei Amazon Music oder Google play Musik oder man kauft eine CD. Die Musik hatte bei uns auch einen recht guten Erfolg. Zumindest bis zum Hauptfeierwerk um 0.00 Uhr. Da kam wieder Angst und Unruhe auf, wenn auch wirklich sehr abgemildert.
Hier ein Beispiel
beruhigende Musik für Hunde (Relaxing Music)
https://www.amazon.de/dp/B014JGNMW8
An Medikamenten gibt es häufig die Empfehlung sich etwas beim Tierarzt zur Beruhigung zu holen. Doch Vorsicht!
Es gibt Medikamente, die den Hund zwar ruhigstellen, ihm aber keinesfalls die Angst nehmen. Das heiß, ihr Hund liegt zwar ruhig und entspannt auf seiner Decke, aber er hat immer noch Panik und kann das nur nicht mehr zeigen. Da hilft ein aufklärendes Gespräch beim Tierarzt Ihres Vertrauens, um das abzuklären.
Sehr empfehlenswert sind dagegen Homöopathie und Bachblüten, die sanft auf die Gefühle der Tiere einwirken und gegen die Angst arbeiten und nicht nur die Symptome lindern.
Z. B. AniForte Gewitter & Silvester Globuli für Hunde, Katzen, Haustiere – Bachblüten zur Beruhigung, Natürliches Mittel bei Angst, Stress, Unruhe, Unwetter, Lärm & Rescue an Silvester
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Homöopathie empfehle ich mit einem Tierheilpraktiker abzusprechen. Sie wird genau auf Ihr Tier abgestimmt.
Auch Adaptil hat bei uns Linderung gebracht.
Das sind Pheromone die eine Mutterhündin nach der Geburt ausströmt, um ihren Welpen Sicherheit zu vermitteln.
Adaptil Starterset Zerstäuber mit Flakon 48ml
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Wir haben alles probiert und alles kombiniert, was ich aufgeführt habe.
Nach 14 Jahren eigener Erfahrung mit meiner Hündin, kann ich nur dringend empfehlen, Silvester knallfrei zu gestalten, indem man irgendwo hinfährt, wo es kein Feuerwerk gibt.
Das war das tollste Silvester das wir hatten.
Alles andere kann nur helfen das „Leid” der Tiere zu lindern. Ganz bekommt man den Stress und die Angst nicht weg. So jedenfalls meine Erfahrungen.
Gute Adressen für Böller-freie Silvester mit Hund finden sich im Internet. Die sind aber meist früh ausgebucht. Daher empfiehlt es sich, bereits im Vorjahr zu planen und zu reservieren.
Man googelt man besten ” Böller-frei mit Hund” und bekommt viele Ergebnisse.
Ein toller Tipp: Ein Naturschutzgebiet in der Nähe. Man kann am Silvesterabend dort hinfahren mit heißem Tee, belegten Brötchen und ein wenig Leckerlis und warten bis ca. 2 Uhr und wieder nach Hause fahren.
Das ist ein tolles Abenteuer.
So haben wir das gemacht:
Meine Hunde waren in Decken und Schlafsack gepackt und haben ganz ruhig und tief geschlafen.
Auch wir haben diese Stille genossen. Ich habe mich geärgert, dass ich das nicht schon immer so gemacht habe.
Wer das Leid seines Tieres jahrelang mehr oder weniger hilflos mit angesehen hat, weiß, wovon ich rede.
Alles Erwähnte ausprobiert, „abhauen” war die beste Lösung.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und den lieben Fellnasen eine ruhige Silvesternacht.
Lilli Heizmann
Therapeut, Inhaberin bei TCM Akupunktur für Tiere, Ortenau
http://tcm-akupunktur-tiere.mystrikingly.com
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